REACH in der ECKA Granulate Gruppe
Nach einem langwierigen Gesetzgebungsprozess wurde REACH im Dezember 2006 verabschiedet und noch am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 396 als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlicht. Am 1. Juni 2007 trat die REACH-Verordnung für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich in Kraft. Dabei ist für jeden Stoff, der in Mengen ab 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert wird, ein Registrierungsdossier mit umfangreichen Stoffdaten vorgeschrieben. Je nach Gefährlichkeit der Stoffeigenschaften ist eventuell eine Zulassung für Anwendungen zu beantragen. Es können auch Einschränkungen und Verbote der Verwendung angeordnet werden.
Für die Registrierung von Altstoffen legt die Verordnung Fristen fest, die in Abhängigkeit von den gefährlichen Eigenschaften und der jährlich in Verkehr gebrachten Menge gestaffelt sind. Entsprechend müssen die jeweiligen Dossiers der zu registrierenden Stoffe zu Terminen 01. Dezember 2010, 01. Juni 2013 oder 01. Juni 2018 abgegeben sein. Um diese Übergangsfristen in Anspruch nehmen zu können, ist eine Vorregistrierung zwingend erforderlich.







