Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen.
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1. Allgemeines
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen sind die nachfolgenden Bedingungen maßgebend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Besteller, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden. Das gilt auch dann, wenn der Besteller bei späteren Bestellungen auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, soweit wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Angebot und Auftrag
2.1 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet werden.
2.2 Bei Kauf nach Muster oder Versuchsprodukten behalten wir uns geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe und Ausführung vor, soweit diese fertigungstechnisch oder durch Produktweiterentwicklungen bedingt sind. Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten im Zweifel die Angaben in den von uns gestellten Datenblättern
3. Preise
Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Sie verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Auslieferungslager. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als acht Wochen liegen und sich die Herstellungskosten aufgrund von Steigerungen insbesondere der Lohn- und Materialkosten, erhöhen. Die Preiserhöhung muss den tatsächlich eingetretenen Kostensteigerungen angemessen sein. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag nach vorheriger Ankündigung berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht nur unerheblich übersteigt.
4. Lieferung
4.1 Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben und Beistellungen (Rohmaterial, Chemikalien etc.) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
4.1.1 Kommen wir in Verzug, so kann der Besteller eine Vertragsstrafe für jede vollendete Woche der Verspätung von 1,0 % bis zur Höhe von insgesamt 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelner dazugehörender Gegenstände nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
4.1.2 Weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen Verzuges sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit von uns in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.
4.2 Betriebs- und Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmung, Arbeitskräfte- Rohstoff- oder Brennstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe und sonstige Fälle höherer Gewalt, durch die die Produktion oder der Versand ganz oder teilweise verhindert werden, befreien uns für die Dauer, den Umfang und die Folge der Störung von der Verpflichtung zur entsprechenden Lieferung.
4.3 Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns in den Fällen, in denen wir die Frachtkosten tragen, vorbehalten.
5. Verpackung
5.1 Die Art der Verpackung bleibt uns überlassen.
5.2 Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie bildet in jedem Fall einen Teil der Ware und ist deshalb bei Fälligkeit des gesamten Kaufpreises zu bezahlen.
5.3 Sind für die Lieferung unserer Produkte Leihgefäße erforderlich, so sind diese spesenfrei zurückzusenden.
5.4 Bei Nichtrückgabe innerhalb von sechs Monaten erfolgt Berechnung zu branchenüblichen Konditionen.
6. Auskünfte und Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Hiervon unberührt bleiben grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Wechsel Annahme vorbehalten - werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen angenommen; die Annahme gilt nicht als Barzahlung. Ein Zurück-behaltungsrecht des Käufers wegen irgendwelchen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die weder auf einer unbestrittenen noch auf einer rechtskräftig festgestellten Forderung beruhen.
7.2 Grundlage für jede Lieferung ist die Kreditwürdigkeit des Käufers. Wird uns während der Vertragsdauer Negatives über die Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt und wird hierdurch unser Zahlungsanspruch gefährdet oder zahlt dieser fällige Beträge nicht bedingungsgemäß, so werden unsere gesamten Außenstände beim Käufer sofort zur Zahlung fällig. Außerdem steht uns das Recht zu, Vorauszahlungen zu verlangen, Sicherheiten zu fordern oder von laufenden Verträgen zurückzutreten.
8. Sachmängelhaftung und sonst. Haftung
8.1 Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet; ausgenommen sind notwendige Untersuchungsmaßnahmen.
8.2 Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unsrem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
8.3 Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen.
8.4 Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, haben wir nur einzustehen, wenn wir sie veranlasst haben. In solchen Fällen besteht eine Einstandspflicht nur dann, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des Käufers auch tatsächlich beeinflusst hat.
8.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten
8.6 Garantien werden von uns nur bei ausdrücklicher und besonderer Vereinbarung übernommen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt noch keine Garantie dar.
8.7 Gesetzliche Rückgriffansprüche des Käufers gegen den Verwender bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mangelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat
9. Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bis max. zur Höhe des Kaufpreises begrenzt, soweit nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Wir haften nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Schäden an bearbeiteten Gegenständen sowie solche Schäden, die durch die Nichtbeachtung von durch uns erteilten Gefahrenhinweisen verursacht werden. Weitergehende Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, aus Gründen der Produkthaftung oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Soweit der Wert aller uns zustehenden Sicherungs-rechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
10.2 Bei Verarbeitung (Verbindung, Vermischung) mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass unser Miteigentum an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist. Der Käufer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der hierzu etwa erforderlichen Formvorschriften mitzuwirken.
10.3 Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sind bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an uns abzutreten.
10.4 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns und verpflichtet sich, diese gegen Elementarschäden (Feuer, Wasserschäden und dgl.) und Diebstahl zu versichern.
10.5 Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Ersatzansprüchen zustehen, an uns in Höhe unserer Forderung ab.
10.6 Bei Zahlungsverzug, insbesondere auch bei allgemeiner Zahlungseinstellung, sind wir ferner berechtigt, sofortige Aussonderung unserer Vorbehaltsware und deren Herausgabe an uns zu verlangen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt von unserer Seite; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verwender hätte dies ausdrücklich erklärt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Unternehmens
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Unternehmens. Jede Partei ist auch berechtigt, die andere an dem für diese allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
12. Rechtswahl
Alle Streitigkeiten sind gemäß diesen Bedingungen und aller zusätzlichen Vereinbarungen zu ihrer Durchführung zu entscheiden, ansonsten nach dem materiellen Recht, das derzeit in Deutschland gilt, ohne dass auf andere materielle Rechte zurückgegriffen werden kann. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
11. April 1980 wird ausgeschlossen
13. Rechtswirksamkeit
Soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sein sollte, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.






