Kommunikation entlang der Lieferkette

REACH verpflichtet zu einem Informationsaustausch zwischen dem Hersteller/Importeur eines Stoffes und den nachgeschalteten Anwendern zur Identifizierung der Anwendungen und zur Erfassung der dabei auftretenden Expositionen für Menschen und Umwelt. Der Hersteller muss dann für seinen Stoff die jeweils zulässigen Grenzwerte und geeignete Risikominderungsmaßnahmen festlegen und diese seinen Kunden im Sicherheitsdatenblatt mitteilen.
Zur Abwicklung dieser Kommunikation werden von der Behörde Handlungsanleitungen (RIP 3.2) entwickelt, die jedoch noch nicht fertig gestellt sind. Deshalb macht es keinen Sinn, bereits jetzt mit unvollständigen Fragebögen die Lieferkettenkommunikation zu beginnen.

Vorgehen der ECKA Granules Gruppe

Um die umfangreichen Anforderungen zur Erfüllung der REACH-Pflichten sicherstellen zu können, wurde eine zentrale Projektarbeitsgruppe eingerichtet, die entsprechende Lösungen zur Umsetzung erarbeitet.
Die einzelnen Firmen der ECKA Granules Gruppe werden alle erforderlichen Schritte zu Erfüllung der REACH-Pflichten rechtzeitig beschreiten. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Kommunikation entlang der Lieferkette zum Informationsaustausch über Anwendungen und Expositionen werden wir beginnen, sobald dazu die einschlägigen Umsetzungshilfen der Behörde (RIP 3.2) vorliegen. Wir möchten deshalb unsere Kunden bitten, mit entsprechenden Anfragen ebenfalls diesen Zeitpunkt abzuwarten.
Falls Sie weitere Informationen zu REACH benötigen, möchten wir auf die nebenstehende Linksammlung hinweisen, die Ihnen gegebenenfalls weiterhelfen kann.