REACH Rollen

REACH sieht im Zusammenhang mit einem Stoff folgende Rollen mit unterschiedlichen Pflichten vor: Hersteller – Importeur – Händler – nachgeschalteter Anwender – Formulierer – Verbraucher.

Bei der Herstellung unserer Produkte verarbeiten wir mehr als 20 Metalle. Dabei sind wir überwiegend „nachgeschalteter Anwender / Formulierer“, aber zum Teil auch „Importeur“ und/oder „Händler“.

Vorregistrierung

Um oben genannte Registrierungsfristen bei Bedarf in Anspruch nehmen zu können, streben wir eine Vorregistrierung für alle Metalle und andere Stoffe an, die wir im Umfang von 1 Tonne oder mehr pro Jahr einsetzen. Dazu nehmen wir Verbindung mit unseren Lieferanten auf und bemühen uns, dabei neben dem Registrierungsbedarf auch die Identifizierung sowohl unserer Anwendung, als auch die Anwendungen unserer nachgeschalteten Kunden abzuklären.

Registrierung

Die Registrierungspflicht obliegt dem Hersteller des Stoffes bzw. dem Importeur, wenn die Herstellung außerhalb der EU 27 erfolgt und ein Import vorliegt.

In den meisten Fällen nehmen wir die Rolle eines nachgeschalteten Anwenders in der Wertschöpfungskette ein, und wir werden daher mit unseren Vorlieferanten in Kontakt treten, um in dessen Registrierungsdossier unsere Anwendung, sowie die der uns nachgeschalteten Anwender identifizieren zu lassen.

Bei einigen Metallen sind wir auch Importeur. In diesen Fällen streben wir eine Registrierung unter Einhaltung der gegebenen Frist an. Auch hier sind wir bemüht, unsere und die für unsere Kunden relevanten Anwendungen in das Registrierungsdossier aufzunehmen. Um diese anspruchvolle Herausforderung erfüllen zu können, sind wir an verschiedenen Konsortien beteiligt, so z. B. für Aluminium, Magnesium und andere.